Raumvermietung


Die Kirche sowie die Räume im Kirchgemeindehaus, Atrium, Blauer Zinken und Jurte stehen Privatpersonen sowie anderen Institutionen im Rahmen des Vermietungsreglements zur Verfügung. Bei der Raumbelegung haben die Anlässe der Reformierten Kirche Priorität.

Auf die Nutzung der Räume besteht kein Anspruch. Es steht der Kirchgemeindeverwaltung frei, die externe Nutzung der Räume ohne Angaben von Gründen zu verweigern.

Die Gebührenordnung und das Vermietungsreglement entnehmen Sie bitte unserer Vermietungsbroschüre.

Mietanfragen

Ivar Müller

Sigrist / Technischer Dienst

Tel. 044 815 50 88

 

 

Ihre Anfragen nehmen wir gerne frühestens ein Jahr im Voraus entgegen. 

Die Anfrage bei Veranstaltungen muss folgende Angaben enthalten:

  • Benötigte Räume
  • Datum und Zeitraum der Raumnutzung (inkl. Vorbereitungs- und Aufräumzeit)
  • Zweck der Raumnutzung
  • Zeitraum der Veranstaltung
  • Anzahl erwartete Personen